Folgende Regelungen gelten ab dem 11. Januar (Zusammenfassung der Aussage des Ministeriums).
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Bitte benutzen Sie zur Beantragung das offizielle Formular.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden,
Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.
Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.
Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:
Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.
Zusammenfassung aktuell gültiger Regelungen und Vorgaben
zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten
Es besteht eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
Für bestimmte Unterrichtseinheiten kann der Mund-Nasen-Schutz zeitweise abgelegt werden. Dann ist jedoch auf die Abstandsregel von 1,5 m zu achten.
Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind für die Beschaffung der Mund-Nasen-Bedeckungen verantwortlich. Die Schule kann eine Maske nur im Bedarfsfall ausgeben.
Rückverfolgbarkeit
Besondere Unterrichtsfächer, Angebote und Prüfungen
Schulverpflegung
Schutz von vorerkrankten Schülerinnen/Schülernund vorerkrankter Angehöriger
Testungen von Schülerinnen und Schülern im Corona-Fall
Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen bzw. Symptomen
Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung zu beachten.
Die Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen.
Bei Änderungen werden wir Sie umgehend informieren
"Der Unterricht läuft ab dem 15.6.2020 weiter nach dem Plan, den Sie erhalten haben. Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung"
Informationen zur aktuellen Information / zur Schulschließung erhalten Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bei uns ist es wieder losgegangen und wir haben einen Plan zur Beschulung Ihres Kindes erstellt. Die Klassenleitung Ihres Kindes hat bereits Kontakt zu Ihnen aufgenommen und wird Sie auch über unser weiteres Vorgehen informieren.
Sollte Ihr Kind oder ein Familienangehöriger im Haushalt zur Risikogruppe gehören und Ihr Kind soll aus dem Grund die Schule nicht besuchen, benötigen wir von Ihnen einen Antrag auf Beurlaubung und eventuell eine ärztliche Bescheinigung.
Unser Unterricht teilt sich in unterschiedliche Angebote auf: Fördergespräche, Unterricht in Kleingruppen, begleitetes Lernen im Lernbüro und Lernen auf Distanz über Videokonferenzen.
Wie überall gelten besondere Hygiene- und Abstandsregeln. (Siehe Rückseite) Diese werden natürlich hier in der Schule intensiv thematisiert. Bitte besprechen auch Sie diese Regeln mit Ihrem Kind.
Hat Ihr Kind eines der oben genannten Angebote in der Schule, soll es pünktlich zur Startzeit zur Schule kommen. Das bedeutet auch, dass sich die Schülerinnen und Schüler nicht viel früher auf dem Schulhof treffen dürfen.Auf dem Schulhof sind Markierungen, die die Aufstellplätze jeder Klasse und eines jeden Schülers markieren. Dies gewährleistet den erforderlichen Abstand
Bei den individuellen Beschulungszeiten ist davon auszugehen, dass nicht wie gewohnt ein Schülerlotse an den bekannten Stellen steht. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kind und begleiten Sie ihr Kind gegebenenfalls.
Eine Verpflegung in der Schule findet nicht statt. Ihr Kind muss sowohl Essen als auch Trinken mitbringen. Gläser, Besteck o.ä. können nicht genutzt werden. Das am Tag benötigte Arbeitsmaterial muss mitgeführt werden. Wege zum Materialkasten in der Klasse sind nicht möglich.
Toilettengänge und Pausen werden in der jeweiligen Lerngruppe geregelt. Hier ist es hilfreich darauf zu achten, dass Ihr Kind vor Besuch der Schule zuhause noch einmal auf der Toilette war.
Auf die Einhaltung der Regeln werden wir achten. Regelverletzungen führen zu einem unverzüglichen Ausschluss vom Präsenzangebot.
Bitte sorgen Sie, wie immer, für eine gute telefonische Erreichbarkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mohr (Schulleiter)
Sicherheits- und Hygieneregeln
Liebe Erziehungsberichtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
Wir Frau Greco-Ritter und Frau Repicky, die Schulsozialarbeiterinnen der Käthe-Kollwitz-Schule Alsdorf und Frau Zirmer, Soziale Arbeit an Schulen Herzogenrath, sind für euch weiterhin erreichbar. Sie können / Du kannst uns per Telefon oder Mail erreichen.
Schreibt uns einfach eine Mail und gebt darin euren Wunsch an, ob ihr eine Antwort per Mail oder ein Telefonat wünscht - wir rufen euch dann an.
Wir freuen uns, von euch zu hören und bleibt gesund!
Herzogenrath
Frau Zirmer
Soziale Arbeit an Schulen
Mail: Florina.Zirmer@kks.herzogenrath.de
Telefon: 02406/9990042
Alsdorf
Frau Greco-Ritter und Frau Brühl
Schulsozialarbeiterinnen
Mail: Simone.Greco-Ritter@kks.herzogenrath.de
02404/ 9555805
0157/ 54327764